Das am 11.06.2015 durch den Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG, vgl. BT-Drs. 18/4095 und BT-Drs. 18/5123) sieht eine Neufassung des § 57 Abs. 2 SGB V vor. Danach ist für die Vereinbarung der Bundesmittelpreise die Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität wie bisher zwingend vorgeschrieben; dagegen soll der Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings ...
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